AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Gesund und Glücklich Festival
22.–23. Februar 2025, Eltville, Burg Crass

1. Veranstaltungsort

Burg Crass

Freygäßchen 1
65232 Eltville am Rhein

2. Veranstaltungstermin

Das Festival findet am 22. und 23. Februar 2025 statt.
Sollte das Festival durch Umstände, die nicht in unserer Verantwortung liegen (z. B. höhere Gewalt), nicht durchgeführt werden können, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen (z. B. Tickets oder Standgebühren) vollständig zurückerstattet. Schadensersatzleistungen werden nicht gewährt.

3. Öffnungszeiten

  • 22. Februar 2025 (Samstag): 10:00 Uhr – 00:00 Uhr

  • 23. Februar 2025 (Sonntag): 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

Die Öffnungszeiten sind für Aussteller und Workshopleiter verbindlich.

4. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an den Workshops und dem Festival erfolgt eigenverantwortlich.

  • Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie physisch und psychisch in der Lage sind, an den Veranstaltungen teilzunehmen.

  • Geistige und energetische Arbeiten dienen ausschließlich der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzen keine medizinische oder psychologische Behandlung.

  • Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des Könnens eines Teilnehmers rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. 

Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • den Ablauf unzumutbar stören, behindern oder gefährden,

  • Anweisungen der Veranstalter nicht befolgen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für physische oder psychische Reaktionen während oder nach der Veranstaltung.

Jeder Teilnehmer ist für sich selbst und sein Handeln verantwortlich. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich über eventuelle Auswirkungen energetischer Arbeiten bewusst sind und übernehmen für alle physischen und psychischen Reaktionen keine Verantwortung! Es obliegt der Teilnehmer, vor dem Event selbst zu prüfen ob eine Teilnahme mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Die Teilnahme am Event und den Workshops erfolgt in Eigenverantwortung. Wir verpflichten uns bei der Vorbereitung und Durchführung des Festivals unser Bestes zu tun, damit alles sehr gut und reibungslos verläuft. Sollten wir durch Umstände, die nicht in unserer eigenen Verantwortung liegen, die Veranstaltung nicht durchführen können behalten wir uns vor, diese abzusagen. In diesem Fall wird der Betrag für das Ticket in voller Höhe zurückerstattet. 

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Heilpratiker oder Psychotherapeuten. Laut der aktuellen Rechtssprechung ist geistig-spirituelles Heilen ausdrücklich keine medizinische Behandlung, sondern der Seelsorge mit dem Ziel der Aktivierung der Selbstheilungskräfte zuzuordnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Diagnosen erstellen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob das Gesund und Glücklich Festival für Sie geeignet ist, dann suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrem Psychologen, Arzt oder Heilpraktiker um das abzuklären. Jeder Teilnehmer ist diesbezüglich für sich selbst verantwortlich. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Veranstaltung zu prüfen ob eine Teilnahme mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Die Teilnahme erfolgt in Eigenverantwortung

5. Haftung

Das Betreten des Festivalgeländes und die Teilnahme erfolgen auf eigene Gefahr.

  • Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Sachbeschädigungen, Unfälle oder Verletzungen, die während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen.

  • Eltern haften für ihre Kinder.

  • Eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung besteht; darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • Die Veranstalter haften nicht für Absagen oder Ereignisse durch höhere Gewalt. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Künstler, die Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist.

Aussteller und Workshopleiter haften in vollem Umfang für Schäden, die an ihrer bereitgestellten Fläche oder an gemieteter Technik entstehen.

6. Foto- und Filmaufnahmen

Mit der Teilnahme am Festival erklärt sich jeder Teilnehmer einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese können für Werbezwecke verwendet werden.

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Veranstaltung sowie gemäß den Datenschutzrichtlinien genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Zustimmung.

8. Warenanlieferung und Aufbau

  • Warenlieferungen müssen spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein. Fahrzeuge sind danach vom Gelände zu entfernen.

  • Aufbauzeiten werden vier Wochen vor der Veranstaltung mitgeteilt.

9. Abbau und Reinigung

  • Abbauzeiten sind gemäß Vertrag einzuhalten.

  • Aussteller und Workshopleiter sind für die Reinigung ihrer Stand- oder Workshopfläche selbst verantwortlich. Nicht entfernte Gegenstände oder Müll werden auf Kosten des Verantwortlichen entsorgt.

10. Zulassung von Ausstellern und Workshopleitern

  • Die Zulassung erfolgt durch den Veranstalter nach Prüfung der Anmeldung.

  • Die Zulassung ist nicht übertragbar.

  • Es dürfen ausschließlich die angemeldeten Waren und Dienstleistungen angeboten werden.

11. Gastronomische Angebote

Die gastronomischen Angebote werden vom Veranstalter organisiert. Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur nach Absprache und unter Einhaltung der Lebensmittelvorschriften gestattet. Aus Gründen der Lebensmittelüberwachungsvorschriften ist der Verkauf von Lebensmitteln untersagt. Der Verkauf von abgepackten Lebensmitteln ist im Vorfeld mit dem Veranstalter zu klären.

12. Zahlungsbedingungen

  • Die Standmiete und Workshopgebühren sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

  • Voraussetzung für die Teilnahme ist die fristgerechte Bezahlung.

13. Rücktritt und Stornierung

  • Aussteller und Workshopleiter:

    • Bis 31.12.24 : 50 % der Standmiete/Workshopgebühren fällig.

    • Ab 1.1.25 : 100 % der Standmiete/Workshopgebühren fällig.

  • Ticketkäufer:

    • Tickets sind nicht erstattungsfähig, aber übertragbar.

14. Standgestaltung und Platzzuteilung

  • Die Gestaltung des Stands oder Workshopbereichs muss dem Gesamtkonzept der Veranstaltung entsprechen und die Sicherheitsbestimmungen einhalten.

  • Die Platzzuteilung erfolgt nach Verfügbarkeit und Konzept des Veranstalters. Wünsche werden berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.

15. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

Die Veranstalter haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie) entstehen. In solchen Fällen sind individuelle Vereinbarungen möglich.

16. Organisatorisches

  • Für Aussteller und Workshopleiter besteht eine Nachweispflicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

  • Alle Teilnehmer handeln eigenverantwortlich und sollten sicherstellen, dass sie sich über mögliche Risiken bewusst si

17. Reinigung, Abbau und Rückgabe Aussteller-/Workshopplatz

Für eventuelle Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche haftet der Aussteller in vollem Umfang. Die Ausstellungsfläche ist in dem Zustand in dem sie übernommen wurde zurückzugeben. Der Veranstalter trägt für die allgemeine Reinigung der Ausstellungsfläche Sorge. Die Reinigung seiner Standfläche und die Beseitigung des anfallenden Mülls übernimmt jeder Aussteller selbst. Anfallender Müll ist an jedem Tag der Veranstaltung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht entfernte Stände, Ausstellungsgegenstände, Müll, etc. werden vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt.

Für eventuelle Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Workshopfläche haftet der Workshopleiter in vollem Umfang. Die Workshopfläche, sowie die zur Verfügung getellte Technik, ist in dem Zustand in dem sie übernommen wurde zurückzugeben. Nach dem Workshoptermin werden nicht entfernte Gegenstände, Müll, etc. vom Veranstalter auf Kosten des Workshopleiters entfernt.

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.